Waldbrandgefahr – Forstamt sperrt Feuerstellen

Pressemeldung des Landratsamtes: Die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern des Enzkreises ist mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf verboten. Das teilt das Forstamt mit. Es reagiert damit auf die aktuell extrem hohe Gefahr von Waldbränden. Die Nutzung mitgebrachter Grills oder gar offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald sind gemäß Landeswaldgesetz ohnehin nicht gestattet.

„Die Niederschläge im Winter und Frühjahr waren nicht ausreichend, um nach dem Trockenjahr 2018 die übliche Feuchte im Waldboden wiederherzustellen. Diese ungünstige Ausgangssituation und die aktuelle Hitze haben unsere Wälder stark ausgetrocknet“, begründet Forstamtsleiter Frieder Kurtz die Sperrung der Grillstellen.

Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit: Bereits eine weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Im übrigens verbietet das Landeswaldgesetz das Rauchen im Wald grundsätzlich von März bis einschließlich Oktober.

Text: Landratsamt Enzkreis