Brandvermeidung beim Unkrautabflammen

Neben mechanischer, körperlich meist anstrengender Entfernung von Unkraut sowie der „chemischen Keule“ kommt das Abflammen von Unkraut mehr und mehr in Mode. Abflammgeräte, meist mit Propangas befeuert, sind in sämtlichen Discountern und Baumärkten weit verbreitet verfügbar und preiswert erhältlich.

Aber die Nutzung des Gasbrenners ist nicht ungefährlich. Die Abflammgeräte arbeiten mit Temperaturen im Bereich von über 1.000 Grad Celsius. In Abhängigkeit von mehreren, schlecht vorhersehbaren Faktoren wie Windstärke, Windrichtung, Funkenflug, Trockenheit des Bewuchses usw. können sich beim Abflammen kleine, lokale Flammen rasch zu einer brennenden Fläche ausdehnen.
Die Feuerwehr Straubenhardt musste deswegen in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder zu sogenannten Heckenbränden ausrücken, bei denen versucht wurde Unkraut unsachgemäß abzuflammen. Die Einsätze verliefen überwiegend glimpflich.
Mit Kleinlöschgeräten wie Feuerlöschern sind solche Brände nur noch im Entstehungsstadium unter Kontrolle zu bringen. Beachten Sie folglich beim Umgang mit Abflammgeräten unbedingt, dass eine Brandausbreitung auf ungewollte Bereiche nicht möglich ist. Sollte dies nicht sichergestellt werden können, verzichten Sie unbedingt auf die Verwendung dieser Abflammgeräte! Die Gefahr, dass die Flamme auf die Hecke oder auf andere brennbare Gegenstände übergreift, ist groß, insbesondere bei trockenem Wetter. Gerät eine Hecke in Brand, sollte umgehend die Feuerwehr verständigt werden, um ein weiteres Übergreifen der Flammen auf angrenzende Bauten oder Gegenstände zu vermeiden.
Verursacher von durch Abflammarbeiten verursachten Schadenfeuern haben neben den Kosten für die Wiederbepflanzung des Bewuchses regelmäßig auch die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr zu erstatten.
Bitte greifen Sie zu weniger gefährlichen und umweltschonenden Mitteln. Des Weiteren bleibt ein Blick auf die Waldbrandgefahrkarte im Allgemeinen immer empfehlenswert.