Brandmeldealarm
Die Feuerwehr wurde durch die Brandmeldeanlage eines Pflegeheimes alarmiert. Die Überprüfung ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer.
Die Feuerwehr wurde durch die Brandmeldeanlage eines Pflegeheimes alarmiert. Die Überprüfung ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer.
Ein Bürger meldete der Feuerwehr ein unklares Feuer am Waldrand. Die Überprüfung vor Ort ergab, dass es sich um kein Schadenfeuer, sondern um ein genehmigtes Feuer an einer Grillstelle handelte.
Die Feuerwehr wurde zu einem brennenden Pkw alarmiert. Nach Einsatz eines Feuerlöschers durch Ersthelfer setzte die Feuerwehr ein Rohr zur Brandbekämpfung ein.
Die Feuerwehr wurde wegen eines ausgelösten Brandmelders in einem Einfamilienhaus alarmiert. Die Prüfung vor Ort ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer.
Die Feuerwehr wurde zu einem in Brand im Außenbereich alarmiert. Vor Ort konnte kein Schadenfeuer, sondern ein Lagerfeuer festgestellt werden. Keine Maßnahmen durch die Feuerwehr.