Privater Rauchmelder
Die Feuerwehr wurde aufgrund eines ausgelösten Rauchmelders alarmiert.
Die Prüfung vor Ort ergab keinen Anlass für ein Schadenfeuer. Beim gemeldeten Objekt handelte es sich um einen Gewerbebetrieb und das hörbare Piepen wurde durch eine Maschine hervorgerufen. Keine weitere Tätigkeit für die Feuerwehr.