Brandmeldealarm
Die Feuerwehr Straubenhardt wurde in der Nacht wegen einer Brandmeldeanlage eines Industriebetriebes alarmiert. Vor Ort konnte kein Schadenfeuer festgestellt werden.
Die Feuerwehr Straubenhardt wurde in der Nacht wegen einer Brandmeldeanlage eines Industriebetriebes alarmiert. Vor Ort konnte kein Schadenfeuer festgestellt werden.
Die Feuerwehr Straubenhardt wurde zu einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person in Löschzugstärke alarmiert.
Nach Zusammenstoß mit einem weiteren Personenwagen kam ein Fahrzeug nach einem Überschlag auf dem Fahrzeugdach zum Liegen. Entgegen erster Meldung war der Fahrer nicht eingeklemmt. Mit Unterstützung durch Ersthelfer konnte er das Fahrzeug verlassen und wurde bei Eintreffen der Feuerwehr von diesen betreut. Der alarmierte feuerwehrseitige Kräfteansatz wurde nach dieser Feststellung umgehend reduziert.
Maßnahmen der Feuerwehr: Personenbetreuung bis zur Übernahme durch den Rettungsdienst, Absichern der Einsatzstelle, Sicherstellen des Brandschutzes, Reinigen der Fahrbahn.
Ein ausgelöster Rauchwarnmelder in einem Wohngebäude veranlasste einen Anwohner der Nachbarschaft zur Alarmierung der Feuerwehr, da die Bewohner des Gebäudes nicht anwesend waren und ein Schadenfeuer nicht ausgeschlossen werden konnte.
Ein aktives Brandgeschehen durch Feuer oder Rauch war von außen nicht zu erkennen. Die Feuerwehr erlangte durch ein gekipptes Fenster gewalt- und schadenfrei Zutritt ins Gebäude. Auch hier konnte kein Schadenfeuer festgestellt werden. Der Rauchwarnmelder mit Fehlfunktion wurde außer Betrieb genommen. Abschließend wurde die Einsatzstelle an die nun eintreffende Besitzerfamilie und die Polizei übergeben.
Die Feuerwehr Straubenhardt wurde zu einer unklaren Brandmeldung aufgrund Rauchentwicklung an einer Solaranlage alarmiert. Wir konnten an einer thermischen Solaranlage eine Dampfentwicklung und Undichtigkeit feststellen. Es war kein Schadenfeuer feststellbar. Zur weiteren Ursachenbehebung wurde an ein Fachunternehmen verwiesen.
Telefonisch wurde der Feuerwehrkommandant über eine Gewässerverunreinigung informiert. Die Prüfung ergab keinen Anlass für das Tätigwerden der Feuerwehr.