Jährliche Leiterprüfungen
Die tragbaren Leitern der Feuerwehren müssen entsprechend den „Prüfgrundsätzen für die Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“, vorgegeben durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), mindestens alle 12 Monate einer Sicht- und Belastungsprüfung durch einen Sachkundigen unterzogen werden.