Privater Rauchwarnmelder
Ein ausgelöster Rauchwarnmelder in einem Wohngebäude veranlasste die Nachbarschaft zur Alarmierung der Feuerwehr, da die Bewohner des Gebäudes nicht anwesend waren und ein Schadenfeuer nicht ausgeschlossen werden konnte.
Ein aktives Brandgeschehen durch Feuer oder Rauch war von außen nicht zu erkennen. Nach kurzer Zeit traf die Bewohnerin ein, sodass die Kontrolle der Räumlichkeiten vorgenommen wurden konnte. Es war keine weitere Tätigkeit der Feuerwehr erforderlich.