Sperrung der Grillstellen in den Wäldern des Enzkreises
Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes: Die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern des Enzkreises ist mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf verboten. Das teilt das Forstamt mit. Es reagiert damit auf die aktuell extrem hohe Gefahr von Waldbränden. Die Nutzung mitgebrachter Grills oder gar offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald sind gemäß Landeswaldgesetz ohnehin nicht gestattet. Weiterlesen